Rechtsprechung
BGH, 26.05.2021 - IV ZR 45/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Ansprüche einer registrierten Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Rech auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 818 Abs. 1 ; VVG § 5a
Ansprüche einer registrierten Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Rech auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.09.2018 - 7 O 245/17
- KG, 10.01.2020 - 6 U 158/18
- BGH, 26.05.2021 - IV ZR 45/20
- BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2020 - IV ZR 5/19
Widerspruch gegen Versicherungsvertrag: Berechnung der herauszugebenden Nutzungen
Auszug aus BGH, 26.05.2021 - IV ZR 45/20
Der Senat hat mit dem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 29. April 2020 (IV ZR 5/19, VersR 2020, 836 Rn. 15 ff.), dem im Wesentlichen ein vergleichbarer Sachverhalt wie hier zugrunde lag, entschieden, dass im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach ei nem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. der Anspruch des Versicherungsnehmers nach § 818 Abs. 1 BGB auf Herausgabe von Nutzungen aus Verwaltungskostenanteilen nicht anhand der Eigenkapitalrendite des Versicherers berechnet werden kann.